Widerspruch gegen den Bürgerentscheid pro Olympia in Kiel
Thilo Pfennig
Am 11. Mai habe ich für NOlympia Kiel einen Widerspruch gegen den Bürgerentscheid in #Kiel zur #Olympiabewerbung vom 19. April 2026 bei der Abstimmungsleiterin (Jutta Schlemmer) abgeschickt. Dieser sollte fristgerecht eingehen. Laut Bekanntmachung der Stadt kiel
Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und § 10 Absatz 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung jede*r Stimmberechtigte binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Abstimmungsleiterin, Rathaus, Fleethörn 9, Zimmer 142, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 24. April 2026.
Unter anderem wurde die Kostenschätzung entgegen der Vorgaben für Bürgerbegehren ganz nach unten geschrieben und damit versteckt. Die Kommunalaufsicht meint zwar Bürgerentscheid ist kein Bürgerbegehren. Aber wenn man Informationen mitliefert, sollte man das meine ich nach den gleichen Regeln machen müssen, da der Bürger:innenentscheid der ja die Ratsversammlung das Bürgerbegehren überspringen darf.
Siehe dazu auch Podcastfolge 4 des NOlympia Podcasts
Eine Entscheidug der Abstimmungsleiterin ist so oder so interessant. Ob man dann noch weitergeht, muss man schauen. Ich sage mal so: Wenn jemand die Kosten mit trägt, warum nicht? Solange keine Kosten anfallen, würde ich das auch weiterverfolgen. Vielleicht gibts ja hier (angehende) Jurist:innen, die da auch ihren Spaß daran hätten? No Risk no fun!