Wahlprüfungsausschuss und Rechtmäßigkeit
Thilo Pfennig
Am 4. Juni tagte der Wahlprüfungsausschuss. Hier das Protokoll. Ich hatte zwar vorab ein Schreiben einer Einladung gesehen. Aber die war unmissverständlich NICHT öffentlich.
Herr Kötter von der Stadt Kiel schrieb mir nun:
Der Wahlprüfungsausschuss ist ein Ausschuss der Ratsversammlung, der die vorgebrachten Einsprüche gegen den Bürger:innenentscheid prüft und der Ratsversammlung eine Beschlussempfehlung vorlegt. Die geltenden rechtlichen Regelungen sehen keine Beteiligung oder persönliche Einladung der Einwender:innen zur Sitzung des Ausschusses vor. Der Ausschuss tagt öffentlich. Ort und Termin der Sitzung wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht. Eine Teilnahme an der Ausschusssitzung als Zuhörer:in ist daher grundsätzlich auch ohne persönliche Einladung möglich. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Dazu: Ich hatte weder eine Einladung bekommen noch eine Information seitens des Wahlprüfungsausschuss. Ich hatte, wie gesagt, nur die Information inoffiziell über Ort und Zeit.
Interessant ist hierbei, wenn man diese Begründung zerlegt besagt sie:
- Der Einspruch ist berechtigt, wenn man die Regeln für Bürger:innenentscheide anwendet, die gesetzlich festgelegt sind
- Wir glauben nicht, dass wir an diese Vorgaben gebunden sind, weil unser Bürger:innenentscheid NICHT durch ein Bürgerbegehren zustande gekommen ist.
Das scheint für mich die entscheidende Frage zu sein:
Gibt es Bürger:innenentscheide Erster und Zweiter Klasse? Muss sich die Stadt auch an Vorgaben für Bürger:innenentscheide halten, oder kann sie die ignorieren.
Für mich ist aber entscheidend, dass die Stadt Kiel hiermit zugibt, bewusst gesetzliche Vorgaben ignoriert zu haben (weil sie meint, dass sie diese nicht berücksichtigen muss).
Zudem hat der Wahlprüfungsausschuss nicht geprüft, ob die Angaben der Stadt Kiel wahrheitsgemäß waren. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die Stadt gar keine Kostenschätzung hätte abgeben müssen. Also wurden die Angaben gar nicht mal grob geprüft. Ich interpretiere das auch so, dass zugegeben wird, dass die Angaben fehlerhaft sind.
Unter dem Strich sagt der Wahlprüfungsausschuss: In einem Bürger:innenentscheid ist jede Auslassung oder Lüge erlaubt, weil wir der Auffassung sind, dass de Stadt Kiel keinen Vorgaben folgen muss.
Damit bestätigt aus unserer Sicht der Wahlprüfungsausschuss unsere Auffassung, dass die Angaben der Stadt an mehreren Punkten vermutlich nicht wahrheitsgemäß sind. Sein Fazit ist aber: Es ist egal!