Beiträge zum Thema “Wahlprüfungsausschuss”
Wahlprüfungsausschuss und Rechtmäßigkeit
Am 4. Juni tagte der Wahlprüfungsausschuss. Hier das Protokoll. Ich hatte zwar vorab ein Schreiben einer Einladung gesehen. Aber die war unmissverständlich NICHT öffentlich.
Herr Kötter von der Stadt Kiel schrieb mir nun:
Der Wahlprüfungsausschuss ist ein Ausschuss der Ratsversammlung, der die vorgebrachten Einsprüche gegen den Bürger:innenentscheid prüft und der Ratsversammlung eine Beschlussempfehlung vorlegt. Die geltenden rechtlichen Regelungen sehen keine Beteiligung oder persönliche Einladung der Einwender:innen zur Sitzung des Ausschusses vor. Der Ausschuss tagt öffentlich. Ort und Termin der Sitzung wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht. Eine Teilnahme an der Ausschusssitzung als Zuhörer:in ist daher grundsätzlich auch ohne persönliche Einladung möglich. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.