Folge 3: KIELerleben muss April-Ausgabe offline stellen
Laut Auskunft der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) wurde nach Prüfung der Olympia-Werbung in der April-Ausgabe des Magazins KIELerleben dürfte ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Satz 3 Medienstaatsvertrag (MStV) vorliegen, wonach bei Werbung politischer Art auf den Werbetreibenden oder Auftraggeber in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden muss.
Der Verlag falkemedia Regional GmbH wurde darauf hingewiesen und zur Nachbesserung aufgefordert. Die Anbieterin hat sich dazu entschieden, die Ausgabe des Magazins offline zu stellen.